Gemeindeversammlung vom 08.06.2018
Freitag, 8. Juni 2018, 20.00 Uhr im Schulhaus Häutligen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2017 (hier herunterladen)
a) Genehmigung Nachkredite
b) Genehmigung Jahresrechnung
2. Berichterstattung Aufsichtsstelle für Datenschutz – Kenntnisnahme
3. Amtliche Vermessung – Nachkredit
4. Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen – Genehmigung (hier herunterladen)
5. Gebührenreglement – Genehmigung Änderungen (hier herunterladen und hier)
6. Orientierungen
7. Verschiedenes
Die Akten zum Traktandum 1, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 01/2018 informiert. Die Jahresrechnung 2017 kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. vom 22. Juni 2018 bis zum 23. Juli 2018, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Leider dürfen wir die Gemeindeversammlungsprotokolle aus Datenschutzgründen nicht mehr auf der Homepage aufschalten. Die Einwohner und Einwohnerinnen von Häutligen dürfen diese gerne auf der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten einsehen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Protokollgenehmigung
Gegen den Wortlaut des Protokolls der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 sind keine
Einsprachen eingegangen. Am 15. August 2018 hat der Gemeinderat das Protokoll gemäss Art. 64 Organisationsreglement genehmigt.