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Publikation der öffentlichen Auflage des Zonenplans und Baureglements nach Art. 60 BauG und der öffentlichen Mitwirkung des kommunalen Richtplans

Öffentliche PlanauflageRevision der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) Der Gemeinderat der Gemeinde Häutligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. August 2024 bis 23. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Häutligen öffentlich auf. Die […]