Reglement über die Betreuungsgutscheine, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Häutligen am 06. Dezember 2024 beschlossene Reglement über die Betreuungsgutscheine am 1. August 2025 in Kraft treten wird.
Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Es ist ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet.