Verordnung für Ehrungen: Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Häutligen an seiner
Sitzung vom 5. Februar 2025 die Verordnung für Ehrungen erlassen hat. Die Verordnung für Ehrungen tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab der Publikation vom 27.02.2025 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Häutligen öffentlich auf und kann auf www.haeutligen.ch kostenlos heruntergeladen werden.