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Publikation der öffentlichen Auflage des Zonenplans und Baureglements nach Art. 60 BauG und der öffentlichen Mitwirkung des kommunalen Richtplans

Öffentliche Planauflage
Revision der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement)

Der Gemeinderat der Gemeinde Häutligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Zonenplan und Baureglement) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. August 2024 bis 23. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Häutligen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Häutligen unter Informationen_News verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen zur Revision der baurechtlichen Grundordnung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Gemeindeverwaltung (Dorfstrasse 22, 3510 Häutligen) einzureichen.

Häutligen, den 19.08.2024
Der Gemeinderat

Publikation der öffentlichen Mitwirkung
Inhalte kommunaler Richtplan im Zonenplan

Der Gemeinderat Häutligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Inhalte des kommunalen Richtplans – dargestellt im Zonenplan – zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Inhalte des kommunalen Richtplans liegt während 30 Tagen, vom 22. September 2024 bis 23. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Häutligen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Häutligen unter Informationen_News verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben zum kommunalen Richtplan sind an die Gemeindeverwaltung (Dorfstrasse 22, 3510 Häutligen) zu richten.

Häutligen, den 19. August 2024
Der Gemeinderat

609_Ber_240729_BauR_Version_7_GESAMT

609_Ber_240729_Erlaeuterungen

BEILAGE_2023-08-04_Aufnahmeprotokoll_Haeutligen_v3

HAE_Zonenplan_Schutz_V6.1

HAE_Hinweisplan_V6

BEILAGE_1026_Haeutligen_Inventarplan_v4

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