Gemeindeversammlung vom 03.06.2022
Freitag, 03. Juni 2022, 20.00 Uhr im Freien (Pausenhalle Schulhaus Häutligen)
Traktanden
1. Jahresrechnung 2021 – Genehmigung (hier herunterladen)
2. Berichterstattung Aufsichtsstelle für Datenschutz – Kenntnisnahme
3. Fernheizung Gemeindeliegenschaften – Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Die Akten zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2021 kann auf der Homepage heruntergeladen werden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Über die Geschäfte wird in der Hüttlige-Post Nr. 01/2022 informiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und am Versammlungstag seit 3 Monaten Wohnsitz in Häutligen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 64 Organisationsreglement (OgR) spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gemäss Art. 64 Abs. 2 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gestützt auf Art. 64 Organisationsreglement spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat Häutligen schriftlich Einsprache erhoben werden. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Leider dürfen wir die Gemeindeversammlungsprotokolle aus Datenschutzgründen nicht mehr auf der Homepage aufschalten. Die Einwohner und Einwohnerinnen von Häutligen dürfen diese gerne auf der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten einsehen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat